Wir garantieren die Prothesen, die von uns gemacht werden. Wenn Ihre von uns gemachte Prothese während der Garantie reisst, bricht oder verfärbt, wird sie von uns kostenlos repariert.
In welchem Fall ist die Garantie gültig?
Die Garantie ist gültig, wenn der Patient die richtige Benutzung der Prothese im Auge hält und hält die folgenden Punkte ein:
Es passiert mindestens einmal alle sechs Monate eine Zahnstein-Entfernung
Die Pflege von herausnehmbaren Prothesen nach Anweisung ( zusätzlich eine regelmässige Reinigung der Prothese äusser des Mundes )
Jährliche Gebissverschalung
Die Garantie ist ungültig:
Wenn der Patient die herausnehmbare Prothese fallen lässt und sie bricht
Wenn der Patient nimmt an keiner Kontrolluntersuchung in dem ersten Halbjahr teil
Wenn der Zahnstein nicht durch unser Labor entfernt wird oder wenn der Zahnstein gar nicht entfernt wird.
Wenn der Patient seinen Anspruch nicht in der Garantiezeit erzwingt